Bebauungsplan „östlich der L 80 “
Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzheim hat gem. § 2 Abs. 1 BauGB in öffentlicher Sitzung am 21. Oktober 2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „östlich der L 80“ (Ortsteil Leiberstung) beschlossen, den Planentwuıf gebıllıgt und dıe Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage von diesem die frühzeitige Anhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereích ist das Plankonzept vom 22. Oktober 2015 maßgebend. Es ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
 
bebauungsplanOestlichL80 1
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen:
1. Ausweisung von Baugrundstücken zur Sicherung der Eigenentwicklung des Ortsteiles Leiberstung
2. lm Bereich der L 80 Gestaltung des nördlichen Oıtseingangs
 
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften werden von
 
Montag, 26. Oktober 2015 bis Montag, 23. November 2015
 
im Bauamt der Gemeinde Sinzheim, Marktplatz 1, 76547 Sinzheim (Zimmer 321) im Zeitraum von Montag bis Mittwoch vom 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 16:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr öffentlich ausgelegt. Den ausgelegten Unterlagen ist die Begründung mit Umweltbericht beigefügt.
 
Die vollständigen Planunterlagen sind auch im genannten Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde Sinzheim (www.Sinzheim.de Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“) veröffentlicht. Um Hinweise zur Planung wird gebeten.
 
Sinzheim, 23. Oktober 2015
Ernst, Bürgermeister  

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