vom 31.3.2007
 
„Unerträglich und gesundheitsschädlich“
Andreas Grove reicht Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein
 
von unserem Redaktionsmitglied
Ulrich Coenen
 
Rheinmünster/Sinzheim-Schiftung. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hat Dr. Andreas Grove ans Regierungspräsidium Karlsruhe ge­schickt. Der Bürger aus Schiftung beschwert sich über die „Amtsträger, die die Genehmi­gung für das Fahrsicherheitszentrum am Ba­den-Airpark zu verantworten haben“.
 
Ein Sprecher des Regierungspräsidiums er­klärte gestern auf Anfrage dieser Zeitung. die Beschwerde sei am Donnerstag eingegangen. „Eine fachliche Prüfung hat natürlich noch nicht stattgefunden“, sagte er. Allerdings ist es durchaus möglich, dass die Karlsruher Behör­de die falsche Adresse für diesen Brief ist. „Wir sind nur Dienstaufsichtsbehörde für den Landrat als Person, für alle Mitarbeiter der Kreisverwaltung ist der Landrat selbst zustän­dig“, hieß es.
 
Grove reagierte auf diese Information gelas­sen. „Ich weiß natürlich nicht, wer die Geneh­migung unterschrieben hat“, meinte er. „Ich werde aber umgehend eine weitere Dienstauf­sichtsbeschwerde in dieser Angelegenheit an den Landrat persönlich richten.“ Die Ziele des Schiftungers sind klar: „Die Betriebsgenehmi­gung muss zurückgenommen oder unter Aufla­gen erteilt werden. Nach meiner Ansicht hat das Landratsamt diese Angelegenheit falsch behandelt.“ Im Landratsamt Rastatt weiß man von der Dienstaufsichtsbeschwerde aus Schif­tung offiziell noch nichts.  „Das Regierungs­präsidium hat uns noch nicht informiert“, er­klärte eine Sprecherin. „Wir müssen abwarten, was uns vorgeworfen wird.“
 
In seinem Schreiben an das Regierungspräsi­dium zitiert Grove die Webseite des Fahrsi­cherheitszentrums. Dort werde unverblümt mit der "driving experience“ geworben. „So wie sich die Situation seit Mai 2006 darstellt, gehört das Fahrsicherheitszentrum eindeutig zu den genehmigungspflichtigen Anlagen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes“, konstatiert er.
 
Grove betont, dass er als Schiftunger Bürger und Mitglied der Interessengemeinschaft ge­gen das Fahrsicherheitszentrum ein vitales In­teresse an der Unterbindung des „unerträgli­chen und gesundheitsschädlichen Motorradlärms“ habe.

Seine Beschwerde erstreckt sich auf den Be­reich der immissionsschutzrechtlichen Prü­fung der Anlage und auf die Vorgehensweise des Landratsamtes nach Inbetriebnahme. „Angeblich wurden die Amtsträger ebenso von den Lärmwirkungen des Fahrsicherheitszen­trums überrascht“. schreibt Grove. „Diese Aussage von zuständigen Amtsträgern hätte umso mehr Maßnahmen zur nachhaltigen Im­missionsminderung durch den Betreiber nach sich ziehen müssen.“ 
Für Grove ist klar: „Bei der immission­schutzrechtlichen Bewertung dieser Rennstre­cke, die im wesentlichen impulshaltige Motor-(rad)-Renngeräusche produziert“ ist es gebo­ten, anstatt des Mittelungspegels die Taktma­ximalpegel und die Taktmaximal-Mittellungs­pegel bei der immissionsschutzrechtlichen Prüfung heranzuziehen. Die bloße Verwen­dung der Mittelungspegel ist in diesem Fall ei­ner stark impulshaltigen und von starken Ge­räuschspitzen geprägten Schaltquelle irrefüh­rend."
 
Bei der immissionsschutzrechtlichen Prü­fung sind nach Ansicht von Grove Defizite er­kennbar, „die hei Abwägung aller Interessen eine andere Genehmigungsentscheidung als Folge gehabt hätten.“ Die Konsequenzen sind für den Mann aus Schiftung klar: „Sollten die genehmigenden Amtsträger wirklich vom Be­treiber der Anlage über die Immissionswir­kung der Anlage getäuscht worden sein, so ist die Einforderung von nachhaltigen Immissi­onsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, zu denen der Betreiber verpflichtet ist, unterblieben.“
 
Doch damit nicht genug: „Nach Aussage des Herrn Dr. Peter (Landratsamt Rastatt) schreckte das Landratsamt vor weiteren Maß­nahmen des Sofortvollzugs zurück, im Wesent­lichen zur Vermeidung von Schadensersatzan­sprüchen aus Amtshaftpflicht. Dieses Verhal­ten ist im Sinne des Gemeinwohls und im Sin­ne der Vermeidung von gesundheitlichen Schäden zum Schutze der Arbeitskraft der Schiftunger und Leiberstunger Bürger nicht hinnehmbar.“