vom 25.9.2007

Grundlage für weiteres Gutachten
Fahrsicherheitszentrum: Lärmpegel wird untersucht
 
LÄRMMESSUNGEN nahm am Sonntag Christian Heftig vor.
LÄRMMESSUNGEN nahm am Sonntag Christian Heftig vor.
Foto: Franz Scherghuber
Sinzheim-Schiftung (fs). Im laufenden Rechtsstreit zwischen dem "Fahrsicherheitszentrum Baden-Airpark GmbH & Co. KG" einerseits und dem Landratsamt Rastatt andererseits wird mit weiteren Lärmmessungen versucht, eine Grundlage für weitere Entscheidungen zu finden.
 
Wie berichtet, hatte das Landratsamt - nach andauernden Lärmbeschwerden der Einwohner des Sinzheimer Ortsteils Schiftung, die sich gegen die auf dem Fahrsicherheitszentrum stattfindenden Veranstaltungen mit Motorrädern wendet, ein Sonn- und Feiertagsverbot, gegen das die Betreibergesellschaft Widerspruch eingelegt hat.
 
Ein neuerliches Gutachten eines vom Landratsamt Rastatt benannten neutralen Sachverständigen soll nun weitere Klarheit schaffen.
 
Acht Stunden lang nahm am Sonntag Christian Hettig, Diplom-Ingenieur der Beraterfirma für Bauphysik Kurz & Fischer, am Rande der Strecke des Zentrums stichprobenartige Messungen vor. Nach den Richtwerten des Bundesimmissionsschutzgesetzes TA-Lärm darf für den Bereich Schiftung ein Tages-durchschnittswert von 55 dB(A) nicht überschritten werden. Dieser Wert ergibt sich aus der Lage und der Situation des Ortsteils. Für ein ausgewiesenes Gewerbegebiet ist dieser Richtwert zum Beispiel anders als für ein ausschließliches Wohngebiet oder Mischgebiet.
 
Durchschnittswert heißt, dass Einzelwerte durchaus höher liegen können, im Gesamten aber dieses Mittelmaß eingehalten werden muss. Hinzu kommt allerdings, dass kein Spitzenwert über 85 dB(A) liegen darf. Als Tagesrichtwert wird die Zeit von 6 bis 22 Uhr genommen. Nach der Auswertung der Zahlen werden die Werte und Ergebnisse den beteiligten Parteien zur Stellungnahme vorgelegt.