vom 24.9.2009


DAS INTERESSE der Schiftunger Bürger am Prozess um die Gültigkeit des Bebauungsplans für das Luk Driving-Center war groß. Fotos: Füg

Nach großem Bahnhof gibt es lange Gesichter
Verwaltungsgerichtshof tagt auf dem Baden-Airpark

Von unserer Mitarbeiterin Stephanie Füg

Rheinmünster. Lange Gesichter gab es gestern auf dem Baden-Airpark: Dort tagte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, um über einen Antrag eines Normenkontroliverfahrens einer Schiftunger Bürgerin zu beraten und das Verfahren letztendlich still zu legen.

Großer Bahnhof herrschte vor dem Konferenzzentrum, denn zahlreiche Schiftunger waren gekommen, um dem Prozess, der für einen juristischen Laien schwer nachvollziehen zu war, beizuwohnen. Vor mehr als zwei Jahren hatte Claudia Krieg Klage gegen den Bebauungsplan des Geländes des "Luk Driving-Centers" eingereicht. Der Senat, angeführt vom Vorsitzenden Richter des Verwaltungsgerichtshofs Klaus Schaeffer, hatte gestern zuerst zu prüfen, inwieweit überhaupt das Rechtschutzinteresse der Bürgerin gewährleistet werden konnte. Und hier entbrannten heftige Diskussionen zwischen dem Anwalt der Klägerin. Alexander Simon aus Freiburg, dem Rechtsbeistand des Zweckverbands "Gewerbepark mit Regionalflughafen", Christian Kirchberg, und dem Rechtsanwalt von Bischoff und Scheck, Peter Schütz. Auch der Senat konnte nicht eindeutig entscheiden, ob Claudia Krieg nun ein Rechtschutzbedürfnis nachweisen kann oder nicht. In einer zweistündigen Verhandlung versuchten alle Parteien, auf einen Nenner zu kommen, doch letztendlich drehten sich die Debatten im Kreis. Die Klägerin selbst war nicht anwesend, sondern wurde von ihrem Ehemann Claus Krieg vertreten.

Die Trassen des Testzentrums waren ursprünglich anders geplant, als sie letztendlich gebaut wurden. Aber für die Umsetzung gab es Änderungsanträge, die letztendlich genehmigt wurden. Außerdem erfolgte eine lärmemissionsrechtliche Genehmigung für das Areal. Im Jahr 2007 wurde dann noch eine Genehmigung dafür erteilt. dass auch Lastwagen auf dem Parcours des Driving-Centers im Rahmen von Sicherheitstrainings drehen dürfen. Die Diskussionen um die Geschäfte, die auf dem Luk Driving-Center stattfinden, seien inzwischen schon zu einem Politikum avanciert. lautete der Tenor: Der Anwalt der Klägerin sprach davon, dass "Audi, BMW und Porsche sich auf der Piste richtige Rennen" liefern würden, was von Volker Scheck abgestritten wurde.

Claus Krieg schilderte, wie sich das Leben als Schiftunger anfühle: "Wir können keine Gäste mehr empfangen, weil wir uns auf der Terrasse nicht unterhalten können und sogar bei geschlossenen Fenstern kann man nicht telefonieren. Besonders schlimm ist es, wenn die Fahrzeuge mit 200 Sachen über die lange Gerade rasen." Die gemessenen Lärm-Daten dagegen sagen etwas anderes aus: Sie unterschreiten die Grenzwerte bei weitem. Die emissionsrechtliche Genehmigung werde mit Sicherheit nicht mehr zurück genommen werden, so der Anwalt von Bischoff und Scheck, "und was soll sich da draußen auf dem Gelände jetzt verändern?", fragte er. In der Vergangenheit habe der Betreiber stets signalisiert, eine verträgliche Lösung zu finden und schloss sogar einen Vertrag ab, in dem die Zahl der Veranstaltungen geregelt ist.


UNTER DEM VORSITZ von Richter Klaus Schaeffer (Mitte) diskutierte die Parteien und ihre Rechtsanwälte über das Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin aus Schiftung.

Der Senat schlug nach ausgiebiger Beratung vor, das Verfahren ruhen zu lassen. Denn immerhin muss noch über eine Bebauungsplanänderung, die den Jetzt-Zustand des Areals umfasst, in verschiedenen Instanzen beraten werden.

Und erst, wenn dieser Schritt erledigt ist, können die Verhandlungen erneut aufgenommen werden. "Denn jetzt diskutieren wir über eine Trasse und einen Bebauungsplan, die in der Realität so nicht existieren", so Richter Schaeffer. Damit ist der Bebauungsplan, um den es bei der Verhandlung ging, teilweise sogar funktionslos.

Zitat
Mit der Entscheidung bin ich nicht glücklich: denn letztendlich wurde alles nach hinten verschoben. Wir wollen natürlich weitere Verbesserungen hinbekommen. In der Vergangenheit haben wir schon viele Zugeständnisse gemacht und wir haben gegen keine Auflagen verstoßen. Und wenn wir gegen irgendwelche Auflagen verstoßen hätten, wäre unsere Anlage mit Sicherheit geschlossen worden. Der Zweckverband muss jetzt seine Hausaufgaben machen und über die Bebauungsplanänderung entscheiden. Und dann geht es weiter. Für ein Unternehmen ist diese Angelegenheit natürlich auch irgendwie lähmend.

Volker Scheck, Betreiber des Luk-Driving-Centers

Ich fühle mich mit der Entscheidung des Senats nicht gut, aber auch nicht schlecht. Es wird wohl ein neues Genehmigungsverfahren geben, denn so, wie der derzeitige Stand ist, kann es nicht bleiben. Die Geschäftsidee der Chefs des Fahrsicherheitszentrums finde ich prinzipiell sehr gut und ich befürworte Unternehmergeist, lediglich der Standort wurde falsch gewählt. Die Anlage soll nicht geschlossen werden, aber es kann nicht sein, dass wir weiter in dieser Ohnmacht leben sollen. Warum hat man diese Anlage nicht an eine Autobahn gebaut? Da hätte es niemanden gestört.

Claus Krieg, Ehemann der Klägerin

Für die Bürger ist das Ende dieser Verhandlung natürlich unbefriedigend, da wir nicht vorangekommen und an einer formellen Hürde gescheitert sind. Der bestehende Bebauungsplan ist so in dieser Art wohl nicht funktionsfähig. Bei der Änderung des Bebauungsplans können wir auch als Gemeinde nun unsere Bedenken und Anregungen vorbringen. Allerdings ändert das nichts an der Tatsache, dass die gemessenen Lärmwerte unter der gesetzlichen Toleranz liegen.

Erik Ernst, Bürgermeister von Sinzheim