vom 9.5.2011

Abwassergebühr: Niederschlag wird gesondert berechnet
Bürgerinfo in Leiberstung

Sinzheim (cri) - Wesentlichen Raum hat die neue, bundesweit geltende gesplittete Abwassergebühr bei der jüngsten Bürgerinformationsveranstaltung in Leiberstung eingenommen, die umgesetzt werden muss. Sinzheims Bürgermeister Erik Ernst erklärte, dass bisher lediglich das sogenannte Schmutzwasser als Kalkulationsgrundlage gegolten habe, nunmehr aber auch das Niederschlagswasser, das auf einem Grundstück anfalle, eine Rolle spiele. Und je weniger der Boden mit Asphalt oder Beton versiegelt sei, umso weniger Gebühr falle an.

Aufgrund bundesweit einheitlicher, aktueller Rechtsprechung (wir berichteten) muss die Struktur der Abwassergebühren neu geordnet werden.

Zur Erfassung der (teil-)versiegelten Flächen hat sich Sinzheim für eine sogenannte Befliegung der Gemeinde entschieden. Die dabei erstellten Luftbildaufnahmen bildeten die Basis für die computergestützte Berechnung der Kosten, so Ernst. Da dieses aufwändige Verfahren einige Zeit in Anspruch nehme und die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend ab 2010 gelte, werde die Abrechnung der einzelnen Haushalte noch einige Zeit dauern, sagte Ernst.

Das in die öffentliche Kanalisation abgeleitete Abwasser setzt sich zusammen aus Schmutzwasser (verbrauchtes Frischwasser) und von befestigten Flächen abfließendes Niederschlagswasser. Bisher habe es fürs Abwasser lediglich eine Einheitsgebühr gegeben, erklärte Roland Mechler, stellvertretender Rechnungsamtsleiter in Sinzheim, den Bürgern. "Jetzt geht es nach dem Verursacherprinzip." Als Beispiel nannte er eine Firma mit einer großen versiegelten Fläche, deren Gebühr eher steigen werde. "Es entsteht keine zusätzliche, neue Gebühr", versuchte er, mögliche Zweifel zu zerstreuen.

Gefördert werden solle mit der neuen Abrechnungsart der ökologische Umgang mit dem Niederschlag, erläuterte Mechler. "Die gesplittete Abwassergebühr schafft finanzielle Anreize zur Entsiegelung, zur Regenwassernutzung und zur Regenwasserversickerung vor Ort und ist ein Beitrag zur Hochwasservorsorge und zur Erhaltung von Feuchtlebensräumen", heißt es in einer Broschüre, die in Zusammenarbeit mit Kommunen des Ortenaukreises und des Kreises Rastatt erstellt worden ist. Zur ökologischen Regenwasserbewirtschaftung gehören unter anderem beispielsweise Rasengittersteine, Regenwasserzisternen sowie unterirdische Gräben, um eingeleitetes Regenwasser aufzunehmen und versickern zu lassen (Rigolen).

Auswertung von Luftbildern

Wenn die Versiegelungskartierung erstellt ist, erhalten die Bürger die für sie maßgeblichen Unterlagen, erläuterte Roland Mechler weiter, und können, wenn nötig, noch Korrekturen anbringen. In der Luftbild-Flächenauswertung werden (teil-)versiegelte Flächen mit Anschluss an die Kanalisation und Flächen mit unmittelbarer Versickerung wie etwa Rasen unterschieden. Der Verbraucher erklärt, ob alles richtig dargestellt ist. Danach werden die Rückläufe erfasst, die Daten ausgewertet und die neuen Gebühren kalkuliert.

"In Leiberstung mündet das Regenwasser in den Bach", gab ein Bürger zu bedenken. Das bestätigte Sinzheims Bauamtsleiter Richard Hörth, allerdings fließe es zunächst durch einen öffentlichen Regenwasserkanal. Die Kosten dafür würden entsprechend berechnet.