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vom 20.6.2015

Abwassergebühr bleibt gleich
Gemeinderatsbeschlüsse / 15 Obdachlose untergebracht
 
Sinzheim (fs) - Der Sinzheimer Gemeinderat hat die Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften beschlossen und billigte die Gebührenkalkulation sowie die Festsetzung von Benutzungsgebühren.
Grundlage der Gebührenkalkulation bildeten die ermittelten Miet- und Betriebskosten für die Unterbringung von Flüchtlingen in zwei angemieteten Wohnungen in der Erlenstraße 23 und einer Wohnung im gemeindeeigenen Gebäude in der Leiberstunger Leiboldstraße 50. Insgesamt wohnen derzeit 15 obdachlose Menschen in den Unterkünften, zu denen auch zwei Wohncontainer in der Bahnhofstraße und eine Wohnung im Alten Bahnhof gehören. In Leiberstung werden zwei vermietete Wohnungen voraussichtlich im Juli frei und können dann ebenfalls zur Flüchtlingsunterbringung genutzt werden. Aufgrund der durchschnittlichen Miet-, Unterkunfts- und Betriebskosten beschloss der Gemeinderat eine personenbezogene Gebühr von 187,21 Euro pro Wohnplatz und Kalendermonat.