btlogok
vom 23.11.2015

Modell ist praktikabel
 
Alexander Naber aus Sinzheim schreibt zum Bericht "Minister will Dorfläden-Gründung erleichtern" (BT vom 11. November):
Aus meiner privaten Erfahrung möchte ich gerne Herrn Minister Stickelberger widersprechen, denn das Modell der Genossenschaft ist meines Erachtens das Praktikabelste für eine solche Institution.
 
Sicher, auch uns stören die jährlichen Kosten für die Prüfung durch den Verband und auch uns haben am Anfang die Kosten für die Gründung gestört. Aber auf der anderen Seite muss auch eingeräumt werden, dass bei der Gründung einer Genossenschaft der Verband nicht nur eine Satzung und eine Geschäftsordnung für (auch gerade ehrenamtliche!) Vorstände und Aufsichtsräte vorsieht, sondern die "junge Genossenschaft" auch auf jede Art und Weise in rechtlicher Hinsicht berät! Weiterhin fordert der Verband einen schlüssigen Businessplan, der nicht nur das hehre Ziel, sondern auch den Erhalt und Betrieb eines Dorfladens sicherstellt. Dieser Businessplan ist das Rückgrat einer jeden Unternehmung!
 
Als GmbH ist ein solches Projekt nicht zu schultern, als Einzelunternehmung auch nicht und als OHG oder KG mit größeren Hürden verbunden als in der Form einer Genossenschaft. Die Aussage, dass die Geno-Verbände "kleine Bürgerinitiativen nicht wollen", kann ich nicht bestätigen. Sie lehnen nur "Bürgerinitiativen" ab, die sichtbar keine Chance haben! Unsere Genossenschaft in Leiberstung mit rund 150 Mitgliedern in einem Dorf von 800 Einwohnern ist Beispiel für eine Initiative, die seit sechs Jahren erfolgreich arbeitet. Was die Kosten für Gründung und Prüfung, gerade für Kleinst-Genossenschaften, angeht, so werden bei verschiedenen Geno-Verbänden derzeit Überlegungen angestellt, diese "Hürden" zu erleichtern. Hier sollte man ansetzen und dies in den Vordergrund rücken, statt falsche Signale gegen ein erprobtes Modell zu senden.
 
BT11.11.2015
Minister will Dorfläden-Gründung erleichtern
Stickelberger vermisst geeignete Rechtsform - Genossenschaftsverband widerspricht
 
Stuttgart (lsw) - Mehr Dorfläden braucht das Land: Angesichts sinkender Einwohnerzahlen in ländlichen Regionen steigt der Bedarf dafür, aber die Gründung ist nicht immer einfach. "Im Moment gibt es hier schlicht keine geeignete Rechtsform", sagte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD). Meistens engagierten sich dort Ehrenamtliche, darunter viele Senioren. Die Frage sei, wie man Dorfläden ohne aufwendige Verfahren und hohe Gründungskosten eröffnen könne, sagte der Vorsitzende der Justizministerkonferenz weiter.
 
Das soll auch Thema der Justizministerkonferenz morgen in Berlin sein. Dorfläden als Verein zu führen, ist eigentlich nicht möglich: Diese Rechtsform gilt nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten. Die Kosten und den Aufwand zur Gründung einer Genossenschaft hält Stickelberger für zu hoch.
 
Dem widerspricht der Genossenschaftsverband. Er verweist darauf, dass es in Baden-Württemberg 21 Dorfläden auf genossenschaftlicher Basis gebe. Eine im Frühjahr veröffentlichte Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums habe ergeben, dass die Genossenschaften zufrieden mit der Rechtsform seien. "Wir sehen überhaupt keinen Grund, irgendetwas zu ändern", sagte ein Verbandssprecher.
 
Das Genossenschaftsgesetz schreibt nach seinen Worten vor, dass jede Genossenschaft bei der Gründung durch einen Prüfverband untersucht werden muss. Für Baden-Württemberg ist das der Genossenschaftsverband. Eine Genossenschaft braucht eine Satzung und einen Businessplan, der vom Verband auf seine Realisierbarkeit überprüft wird. "Wir checken, ob eine Gründungsinitiative betriebswirtschaftlich auf sicheren Füßen stehen kann", erklärte der Sprecher Zudem sind Beiträge für eine Pflichtmitgliedschaft zu zahlen.
 
In der Studie des Seminars für Genossenschaftswesen der Universität zu Köln und der Beratungsgesellschaft Kienbaum im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es, dass Kosten und Aufwand für kleine Gründungsvorhaben als hoch eingestuft werden. Kleine Initiativen wählten deshalb manchmal andere Rechtsformen, häufig die des Vereines, obwohl diese eigentlich für sie nicht infrage komme. Die Verfasser der Studie erklären, dass die Probleme zum Beispiel durch gesetzliche Änderungen gemildert oder gelöst werden könnten.
 
"Wenn wir das nicht regeln, werden die lokalen Bürgerinitiativen keine Zukunft haben", meinte Stickelberger. "Sie brauchen eine sichere Rechtsform, um ihr ehrenamtliches Engagement zuverlässig auf klarer rechtlicher Grundlage und ohne persönliches Haftungsrisiko organisieren zu können." Er hält den Genossenschaftsverbänden vor, kleine Bürgerinitiativen nicht bei sich haben zu wollen.