btlogok
vom 9.12.2015

Genossenschaft kein Allheilmittel
 
Heinz Schaub aus Forbach schreibt zum Bericht "Minister will Dorfläden-Gründung erleichtern" (Ausgabe vom 11. November) und zu einem Leserbrief in der Ausgabe vom 23. November:
 
Man darf gespannt sein, ob die Politik nun das Rad neu erfindet und uns demnächst eine völlig neue Rechtsform präsentiert, die bei einer Dorfladengründung in idealer Weise die Möglichkeit der Eigenkapitalbeschaffung mit gleichzeitig geringeren laufenden Betriebskosten kombiniert. Dabei wäre insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen schon damit zur Kosteneinsparung verholfen, wenn manches an unnützer Bürokratie beseitigt würde. Dass nicht nur nationales Recht, sondern auch noch bürokratisches EU-Recht viel Zeit in Kleinunternehmen verschlingt, vereinfacht die Sache nicht gerade. Davon können die Unternehmer und Verantwortlichen ein Lied singen. Hier wäre ein Ansatz begrüßenswert.
 
Dass eine Gesellschaft in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft gerade für Dorfläden ein praktikables Modell darstellt, hat der Leserbriefschreiber eindrucksvoll und praxisnah am Beispiel des Dorfladens seiner Heimatgemeinde Leiberstung vermittelt. Dem ist nichts hinzuzufügen.
 
Der Verfasser dieses Leserbriefs war im Berufsleben selbst nahezu drei Jahrzehnte in genossenschaftlichen Unternehmen tätig und ist ein Verfechter der vor mehr als 150 Jahren entstandenen genossenschaftlichen Idee, die auch heute noch unverändert praktikabel ist. Allerdings ist die Genossenschaft kein Allheilmittel für Unternehmen, deren wirtschaftliche Existenzfähigkeit trotz Ehrenamt von vornherein nicht gegeben ist. Darüber sollten, ja müssen sich Initiatoren von Hofläden im Klaren sein. Es gilt dabei, die Mitglieder und Gläubiger vor Schaden zu bewahren und der Genossenschaftsorganisation nicht zu schaden.