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Vom 22.9.2017
 
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Leiberstung: Badestelle nimmt erste Hürde
Gemeinderat stimmt zu und befürwortet weitere Untersuchungen des Vorhabens
 
Von Christa Hoffmann
Sinzheim - Der Gemeinderat Sinzheim hat am Mittwoch auch mit Blick auf das positive Votum des Ortschaftsrats und das positiv ausgefallene Expertengutachten "grundsätzlich die Einrichtung einer Badestelle am Baggersee Leiberstung" mehrheitlich befürwortet. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, das Vorhaben weiter "vertieft zu untersuchen", die Kosten berechnen zu lassen und einen Förderantrag zu stellen. Bei einer Badestelle ist keine Wasseraufsicht Pflicht.
 
Dem positiven Beschluss ging eine intensive Debatte voraus (siehe oben stehenden Bericht). Bürgermeister Erik Ernst betonte: "Wir wollen keine Landkreis-Attraktion" schaffen", bei der "Tag und Nacht Remmidemmi" sei. Das sei auch im Sinne des Leiberstunger Ortschaftsrats, der sich für eine einfache Badestelle ausgesprochen habe. Zurzeit herrscht am See ein komplettes Badeverbot. Früher kamen bis zu 2000 Badende täglich.
 
Die Kosten für das Herrichten der Badestelle liegen bei rund 157000 Euro. "Eine stolze Summe auf den ersten Blick", sagte Bürgermeister Erik Ernst. Allerdings könnten etwa 60 Prozent über Leader-Fördermittel bezuschusst werden. Die teilweise Erstattung der anteiligen Genehmigungskosten für den Kiesabbau auf dem vom Kieswerkbetreiber fürs Schwimmen zur Verfügung gestellten Gelände in Höhe von 95000 Euro könnten laut Verwaltung mit der jährlichen Kiespacht verrechnet werden. Hieraus ergäbe sich eine Verminderungum3200 Euro. Hinzu kämen rund 500Euro monatlichen Kosten für einen Vor-Ort-Bediensteten. Der Kieswerksbetreiber stelle außerdem ein 5000 Quadratmeter großes Gelände zum Parken kostenfrei zur Verfügung.
 
Vor dem Hintergrund von zwei tödlichen Unfällen am Baggersee Waltersweier 2014 war das Badeverbot in Leiberstung noch intensiver kontrolliert worden. Nun "wollen wir eine Badestelle schaffen, die sicher ist" und alles dafür tun, damit Unfälle vermieden werden, sagte der Bürgermeister und betonte, dass immer wieder Bürger ihm gegenüber den Wunsch nach einer Badestelle geäußert hätten.
Prof. Carsten Sonnenberg, Mitglied des erweiterten Vorstands der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB), trug im Anschluss eine Zusammenfassung seines Gutachtens vor, das unter anderem die Ist-Situation, die rechtliche Bewertung, die Problematik der Verkehrssicherungspflicht sowie Empfehlungen zum Betrieb enthielt. Wobei der "Knackpunkt" die allgemeine Verkehrssicherungspflicht sei, sagte Sonnenberg. Die DGfdB-Richtlinien würden in der Regel in der Rechtsprechung, ähnlich einer DIN-Norm, anerkannt. Die Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass Verantwortliche der Gefahrenquelle die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter treffen müssen.
 
Momentan wird überlegt, im Süden des Sees die Badestelle mit Kiesstrand einzurichten, die im Wasser und an Land zum restlichen Gelände abgegrenzt (eingezäunt) wird. Der Weg dorthin soll über einen Parkplatz erfolgen. Toiletten, Abfallbehälter und Parkplätze würden geschaffen, so der Gutachter weiter. Die Wassertiefe betrage an der tiefsten Stelle 32 Meter, im restlichen See bis zu 40 Meter. "Steil abfallender Untergrund oder Steilufer existieren im Bereich der möglichen Badestelle nicht", auch kein Schilf oder Schlingpflanzen. Die zum Baden erlaubte Wasserfläche ist laut Gutachterempfehlung mittels Bojen oder Schwimmleinen und DIN-gerechten Schildern (das sind sie momentan nicht) abzugrenzen. Eine Haus- und Badeordnung ist zu erstellen. Fürs Parken, Duschen und Toilettenbenutzung darf ein Entgelt genommen werden, aber nicht für den Zugang.
 
Pflichten der Gemeinde wären unter anderem sichere Wege, regelmäßige Kontrollen, Sauberkeit, Badeinformation für Nutzer, Hinweisschilder, Wartung und Pflege der Rettungsgeräte. Sollten die Forderungen der DGfdB erfüllt werden, hätte der Badische Versicherungsverband keine darüber hinausgehenden, sagte ein Vertreter in der Sitzung.