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vom 2.10.2002
 
Ministerium lehnt Wunsch nach zusätzlicher Geschwindigkeitsbegrenzung in Leiberstunger Ortsdurchfahrt ab / Verkehrsaufkommen unter Durchschnitt
"Kein Grund" für Tempo 40
 
Leiberstung (so)Seit Jahren gibt es in Leiberstung Diskussionen über den Verkehr auf der L 80. zu viele Autos fahren dort, die meisten zu schnell, beschweren sich die Anwohner. Vor allem der Schwerlastverkehr vom Kieswerk, der die L 80 als direkte Anbindung zur B 3 und B 36 sowie zum Autobahnzubringer nutzt, ist den Anwohnern ein Dorn im Auge. Deshalb kämpfen die Leiberstunger seit Jahren um Geschwindigkeitsbeschränkungen. Die allerdings wurden jetzt von höchster Stelle abgelehnt.

"Auf Grund neuester Straßenverkehrszählungen aus dem Jahr 2000 wird der durchschnittliche tägliche Verkehr mit 1.994 Fahrzeugen, davon 119 Güterfahrzeuge, angegeben", teilte das Verkehrsministerium der Ortsverwaltung in einem Schreiben mit. Damit liege die Verkehrsbelastung sogar weit unter dem Durchschnitt von Landesstraßen. Normalerweise seien auf Landesstraßen täglich durchschnittlich 4.700 Fahrzeuge, davon 350 Güterfahrzeuge, unterwegs. "Somit ist auch kein Grund für Verkehrsbeschränkungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen gegeben", erklärte das Verkehrsministerium.

Im Klartext bedeutet das: Der Antrag der Ortsverwaltung. künftig innerorts auf der L 80 Tempo 40 einzuführen, ist vom Tisch. Das Verkehrsministerium sieht dafür keinen Grund. Auch die massiven Beschwerden der Anwohner ändern daran nichts, ebenso wenig die Unterstützung des Ansinnens durch den Ortschaftsrat Leiberstung und den Gemeinderat Sinzheim. Zudem gab das Ministerium zu bedenken, dass "bei Tempo 40 eine spürbare Wirkung nicht zu erwarten" sei, heißt es in dem Schreiben.

"Der Ortschaftsrat hat mit der direkten Anfrage beim Ministerium alle Möglichkeiten ausgeschöpft", bedauert Ortsvorsteher Alexander Naber die Entscheidung von höchster Stelle. Das Ministerium hielt sich bei der Entscheidungsfindung strikt an die Rechtsgrundlage. Auch Schilder, die darauf hinweisen, dass die an der Leiboldstraße liegenden Häuser durch die hohe Verkehrsbelastung Risse im Bauwerksockel aufweisen würden, dass es Risse in der Stra0e gibt und die Tatsache, dass der Kirchenausgang direkt an der Straße liegt, konnten daran nichts ändern Nicht einmal der Hinweis, dass durch den Knick, den die Leiboldstraße bei der Kirche macht "ein potentieller Gefahrenherd für Fußgänger und Radfahrer gegeben" sei, beeinflusste die Entscheidungsträger im Ministerium.

Bereits im Frühjahr scheiterten Versuche der Ortsverwaltung, den Verkehr innerorts zu beruhigen. Das Landratsamt Rastatt, das für Verkehrssachen zuständig ist, hatte eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 ebenso abgelehnt wie eine spezielle Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 für den Schwerlastverkehr. Dem Bescheid des Landratsamtes liegen entsprechende Stellungnahmen der Polizeidirektion Rastatt und des Straßenbauamtes Karlsruhe zu Grunde, die inhaltlich nicht widerlegt werden können und akzeptiert werden müssen. Weder das Regierungspräsidium Karlsruhe als Fachaufsichtsbehörde noch das Ministerium sehen einen Anlass, die Entscheidung des Landratsamtes zu beanstanden, stellt das Verkehrsministerium fest — und weist damit weitere Versuche, Geschwindigkeitsbeschränkungen in Leiberstung auszuweisen, von vornherein in die Schranken.
 

bt021002Nach Meinung der Bürger muss die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in der Ortsdruchfahrt herabgesetzt werden.     Foto: Adam