abblogok
vom 6.12.2002
 
Vertreterin des Landratsamts stellt Sinzheimer Gemeinderat Ergebnisse der Kartierung vor / Fast fünf Prozent der Gemarkung als schützenswert eingestuft
Biotop-Flächen für Landwirte nicht grundsätzlich tabu
 
bt061202Auch Störche fühlen sich auf den Feuchtwiesen östlich von Leiberstung wohl. Foto: Adam
 
Sinzheim (so) — In außerordentlicher Dichte gibt es in Sinzheim idyllische Nasswiesen, Röhrichte, aber auch Pfeifengraswiesen und so genannte Großseggenriede (Nasswiesen, auf denen entweder die Stern-Segge mit ihren igelartigen Ähren oder die Braune Segge dicht an dicht steht). Diese Gebiete sind Biotope, die geschützt werden müssen. Das teilte Cornelia Förderer vom Amt für Baurecht und Naturschutz im Landratsamt Rastatt dem Gemeinderat mit.

Die neue Biotopkartierung, die bis zum 2. Januar 2003 im Sinzheimer Rathaus zur Einsichtnahme ausliegt, bringt es an den Tag: In Sinzheim und Leiberstung gibt es 107 Biotope. Sie verteilen sich auf 1.000 Flurstücke. "Teilweise sind die Flurstücke allerdings nur randlich berührt", erklärte Förderer. Insgesamt machen die Biotope, die unter der Federführung des Experten Peter Wendl ermittelt wurden, 135 Hektar Fläche aus. Das entspricht 4.7 Prozent der gesamten Gemeindefläche. 20 Prozent der Biotope befinden sich in Leiberstung, der Rest verteilt sich über die anderen Sinzheimer Ortsteile.

Besonders hoch einzustufen seien Nasswiesen und Pfeifengrasbrachen östlich von Schiftung, die Nasswiesen westlich von Leiberstung sowie die Nasswiesen im Naturschutzgebiet "Korbmatten/Im Mäthi". Diese Gebiete seien nicht nur von lokaler, sondern sogar von regionaler Bedeutung, betonte Wendl, der seit 1995 an der Kartierung arbeitet. "Diese Flächen zählen zu den wertvollsten Biotopen im ganzen Landkreis", sagte er.

Allein im Natur- und Landschaftsschutzgebiet "Korbmatten/Im Mäthi" und im Naturschutzgebiet "Markbach und Jagdhäuser Wald" befinden sich 13 Biotope mit einer Fläche von insgesamt 32 Hektar. Dort kommen seltene Vögel wie der Große Brachvogel oder der nur sehr selten zu beobachtende Bekassine vor. Ebenso hochwertig ist die durchgehend naturnahe Ausbildung des Mittelgebirgsbaches Markbach. Zudem genießen eine stattliche Anzahl von Hecken und Feldgehölzen sowie naturnahe Bachabschnitte den besonderen Schutz des Naturschutzgesetzes, erklärte Wendl den Gemeinderäten.

Gabriel Schlindwein (CDU) bemängelte, dass die Kartierungsergebnisse nicht den Eigentümern der Grundstücke mitgeteilt würden. Doch Bürgermeister Hans Metzner gab zu bedenken, dass es sich um 1.000 Flurstücke handele. Er wies ausdrücklich darauf hin, dass während der üblichen Öff-nungszeiten jeder im Rathaus die Kartierung einsehen könne. Auch Bedenken, Änderungen und Einwände würden gerne entgegengenommen, so Metzner.

Kurt Wolf (FWV) forderte, dass die Besitzer der ausgewiesenen Biotopflächen Ausgleichsflächen bekommen sollten. Thomas Just vom Amt für Landwirtschaft in Bühl entgegnete: Die Ausweisung eines Biotops bedeute nicht, dass die Flächen nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden dürften. Im Gegenteil: Oft sichere gerade die Bewirtschaftung der Wiesen durch die Landwirte den Erhalt der Biotope. Die einzige Einschränkung, die die Landwirte hinnehmen müssten, sei die Tatsache, dass sie nicht plötzlich aus einer Wiese einen Acker machen könnten. Es gelte das so genannte Veränderungsverbot.

Da es sich bei Biotopen allerdings meist um problematisch zu bewirtschaftende Flächen handele, komme die Ausweisung als Biotop den Landwirten sogar zugute, so Wendl, denn Biotope würden mit Fördermitteln des Landes bezuschusst.