btlogokVom 15.8.2006

Fahrsicherheitszentrum: Landratsamt leitet Ordnungswidrigkeitsverfahren ein
Im Höchstfall droht eine Geldbuße von 50.000 Euro
 
Rheinmünster (gero) - Die Retourkutsche der Kreisverwaltung kam prompt: Nachdem die Betreiber des Fahrsicherheitszentrums im Baden-Airpark gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot Widerspruch eingelegt haben (wir berichteten), hat das Landratsamt gestern ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
 
Für die Verwaltungsbehörde besteht der dringende Anfangsverdacht, dass Verstöße gegen die Betriebsgenehmigung vorliegen. "Motorsportliche Veranstaltungen", wie sie justament am Wochenende wieder stattgefunden hätten, stünden im Widerspruch zur Betriebserlaubnis. Der Erste Landesbeamte Jörg Peter ("Wir meinen es ernst mit dem Schutz der Bürger") machte sich am Sonntag persönlich ein Bild vor Ort. Was er gesehen und gehört hat, sei "eher der Kategorie Rennsport denn einer Übungsfahrt" zuzuordnen. Im Vordergrund habe nicht der Übungs- und Sicherheitsaspekt gestanden, sondern der "Spaß an einem motorsportlichen Event". Nach Paragraph 62 des Bundesimmissionsschutzgesetzes kann die Geldbuße des Ordnungswidrigkeitsverfahrens bis zu 50 000 Euro betragen. Der Widerspruch der "Fahrsicherheitszentrum Baden-Airpark GmbH & Co. KG" war am Freitag im Kreisumweltamt eingegangen. Dieser werde nun geprüft. Sollte er vom Landratsamt nicht anerkannt werden, ist das Regierungspräsidium Karlsruhe als die zuständige Widerspruchsbehörde am Zug. Davon ist auszugehen, zumal Jörg Peter sagt: "Wir sind der Überzeugung, dass unser Sonntags- und Feiertagsfahrverbot rechtmäßig ist. Die Basis hierfür lieferten unter anderem das Landesgesetz zum Schutz von Sonn- und Feiertagen oder Ausführungen in der Technischen Anleitung Lärm. Mit dem Ergebnis der Lärmmessungen rechnet Peter Ende der Woche.