btlogokVom 21.8.2006

Bühler Skaterschule entschuldigt sich bei Bürgern / Landratsamt muss über Widerspruch gegen Sonntagsfahrverbot entscheiden
Vermutlich schon hörgeschädigt
 

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Das LuK-Driving-Center im Baden Airpark mit seiner 2,7 Kilometer langen so genannten "Handlings-, Dynamik- und Aktionsfläche". Im Hintergrund der Sinzheimer Ortsteil Schiftung. Foto: Willi Walter

 
VON GEROLD HAMMES
Bühl/Rheinmünster/ Sinzheim - Der Bühler Blade-Night-Veranstalter "SkateEvolution" hat eine Vollbremsung hingelegt. Auf seiner Homepage entschuldigt er sich für unwahre Behauptungen ("Blockade beschlossen") und Diffamierungen der angrenzenden Bürger ("gesundheitsbewusste, fanatische Schiftunger"). Damit konnte zumindest ein weiterer, drohender Rechtsstreit abgewendet werden.
 
Der Inhaber der Skater-Schule, Michael Thees, schreibt: "Wir entschuldigen uns für den Ausspruch fanatische Bürger. Wir wollten damit in keinster Weise einzelne Bürger aus Schiftung und Umgebung persönlich angreifen. Diese Formulierung wählten wir, um die Dringlichkeit unseres Aufrufs zu unterstreichen. Dies gilt gleichermaßen für die Formulierung, dass unsere Skater im schlimmsten Fall sogar bedroht werden."
 
Der Internet-Autor distanziert sich außerdem von der Aussage, dass bei der Bürgerversammlung vergangenen Dienstag in Schiftung eine "Sitzblockade" beschlossen worden sei, um damit die für Mitte September geplante Blade-Night im Fahrsicherheitszentrum zu sabotieren: "Wir räumen ein, dass wir uns da nochmals bei offizieller Stelle hätten rückversichern müssen." Bei dem Informanten handle es sich nicht um einen Mitarbeiter von "Skate-Evolutiun", sondern um ein "zufälliges Zusammentreffen zwischen Neugier und Information".
 
Der Bühler Skaterveranstalter berichtet weiter von "positiven Gesprächen" mit zwei Mitgliedern der "Interessengemeinschaft gegen das Fahrsicherheitszentrum". In diesen hätten "auf dem kleinen Dienstweg" Missverständnisse ausgeräumt werden können.
 
Mario Kochendörfer, ein Aktivposten dieser Interessengemeinschaft, sieht den von der Homepage genommenen kompromittierenden Artikel mittlerweile mit der gebotenen Gelassenheit und Ironie. Dieser habe in Schiftung und Leiberstung "lautes Gelächter" ausgelöst, das bis ins LuK-Driving-Center zu hören gewesen sein soll. Der Informant der Skater-Organisation sei durch den Motorradlärm vermutlich bereits hörgeschädigt, so dass er den Gesprächen "nicht richtig folgen konnte". Niemand sei jemals bedroht oder belästigt worden. Bei der Bürgerversammlung sei weder über Inline-Skater, noch über eine Sitzblockade gesprochen worden. Skater seien vielmehr geradezu willkommen.
 
Die Quelle dieser "gezielten Falschmeldungen" sei "nicht schwer zu erraten", schreibt Kochendörfer in seiner Stellungnahme vom Wochenende. Die Unterstellungen von "Skate-Evolution" würden den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen. Um einen Strafantrag zu vermeiden, erwarte die Interessengemeinschaft eine "umgehende öffentliche Entschuldigung". Die Bühler Skater-Schule ist dieser Aufforderung inzwischen nachgekommen.
 
Noch nicht eingegangen ist derweil im Landratsamt Rastatt die angekündigte detaillierte Begründung des Betreibers des Fahrsicherheitszentrums für seinen Widerruf gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Der Anwalt der GmbH & Co. KG vertritt die Auffassung, dass die Motorradveranstaltungen in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung abgedeckt seien. Das Landratsamt will sich durch die "aufschiebende Wirkung des Widerspruchs" nicht auf ein "Spiel auf Zeit" einlassen, zumal die nächsten Sonntagstermine im Driving-Center anstehen. Möglicherweise wird in dieser Woche über den Widerspruch entschieden. Sollte er als unbegründet verworfen werden, ist das Regierungspräsidium Karlsruhe als Widerspruchsbehörde am Zug.
 
Bei der Bürgerversammlung in Schiftung war die Frage aufgeworfen worden, weshalb das Landratsamt nicht den Sofortvollzug ihrer Verfügung angeordnet habe. Der Anwalt der Gemeinde Sinzheim, Hansjörg Melchinger, vermutete, dass die Betreiber mit einer Amtshaftungsklage gedroht haben könnten. Dann würden möglicherweise "Schadensersatzforderungen" geltend gemacht. Bei einem Sofortvollzug könnten die Betreiber das Verwaltungsgericht Karlsruhe anrufen. Die nächste Instanz wäre dann der Verwaltungsgerichtshof Mannheim.