vom 21.4.2007
 
Wilde Parker sollen zahlen
Verhältnisse am Leiberstunger Baggersee stören Ortschaftsrat
 
Sinzheim-Leiberstung (wl). Mit verschiedenen Maßnahmen will der Leiberstunger Ortschaftsrat die Verkehrssicherheit erhöhen. So soll die Tempo-30-Zone im Bereich Friedhofsweg/Merkurstraße erweitert werden. Derzeit endet die Geschwindigkeitsbeschränkung in der Merkurstraße nach der Wendelinushalle. Dies hält Ortsvorsteher Alexander Naber für nicht sinnvoll, schließlich diene die Straße in ihrem weiteren Verlauf auch als Zufahrt zum Friedhof, sagte er in der jüngsten Ortschaftsratssitzung. Teilweise werde sie auch von Bussen genutzt. Es sei nicht einzusehen, dass auf der etwas breiteren Merkurstraße Tempo 30 gelte, nach der Verengung aber schneller gefahren werden dürfe. „Wir wollen hier eine einheitliche Lösung“, so Naber. Einstimmig unterstützte der Ortschaftsrat diesen Antrag.

Ein leidiges Problem ist das wilde Parken beim Leiberstunger Baggersee. Länger zuschauen möchte der Ortschaftsrat nicht mehr. „Es hilft nur der Weg über den Geldbeutel“. konstatierte Naber. Gerade für die Saisonmonate, wenn es Sonnenhungrige und Badefreunde an den See zieht, fordert der Ortschaftsrat verstärkte und regelmäßige Kontrollen des Parkverhaltens. Es sei nicht hinnehmbar, dass sich Landwirte und Busfahrer durch einen Wust aus Blech kämpfen müssen.

Ein einseitiges Parkverbot wünscht sich der Ortschaftsrat in der Merkurstraße. Es soll nach seinem Willen auf der Seite der Wendelinushalle gelten. Wenn bei Veranstaltungen auf beiden Seiten geparkt werde, so Alexander Naber, werde es eng, und die Mindestdurchfahrtsbreite sei nicht mehr gegeben. Deshalb soll von der Kreuzung Schwarzwaldstraße bis zum Parkplatz der Wendelinushalle nur noch einseitig geparkt werden dürfen.

Als vierten Punkt wünscht sich der Ortschaftsrat die erneute Aufbringung der Zahl 30 auf den Straßen im Baugebiet „Buchtunger Matten“ sowie in der Schwarzwaldstraße. Damit soll über die Verkehrsschilder hinaus dem Autofahrer kräftig signalisiert werden, wie schnell er höchstens unterwegs sein darf.