btlogokVom 19.8.2006

Betreiber muss mit Bußgeld rechnen
Fahrsicherheitszentrum: Ordnungswidrigkeitenverfahren läuft / "Lärmrichtwerte eingehalten"
 
Sinzheim/Rheinmünster (wl). Die Ergebnisse der Lärmmessungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des LuK Driving-Centers auf dem Baden-Airpark liegen dem Betreiber seit Donnerstag vor. Das Gutachten wurde gestern per Post an das Landratsamt Rastatt geschickt, wo es mit Spannung erwartet wird: "Wir sitzen auf heißen Kohlen", sagte Dr. Jörg Peter, der Erste Landesbeamte im Landratsamt.
 
Rüdiger Franke, Projektentwickler des Fahrsicherheitszentrums, hielt sich zu den Inhalten des Gutachtens gestern noch zurück. Er ließ jedoch durchblicken, dass an keinem der Veranstaltungstage der freiwillige Richtwert von 55 Dezibel überschritten worden sei.
 
Wie berichtet, waren von einem unabhängigen Institut vierwöchige Messungen vorgenommen worden, um zu einer klaren Aussage über die Höhe der Lärmbelästigung zu kommen, die vom Fahrsicherheitszentrum vor allem für den benachbarten Sinzheimer Ortsteil Schiftung ausgeht. Dazu wurde an zwei Stationen gemessen, einmal direkt an der Strecke und einmal in Schiftung. Nach Angaben Frankes seien auch die Messprotokolle der Gewerbeaufsicht zu keinem anderen Ergebnis gekommen. Unabhängig von der Auswertung des Gutachtens durch das Landratsamt darf sonntags vorerst weiterhin gefahren werden.
 
Der Widerspruch des Betreibers gegen das vom Landratsamt verhängte Sonn- und Feiertagsverbot habe aufschiebende Wirkung, bestätigte Peter. Eine Entscheidung über den Widerspruch gebe es noch nicht. "Der Anwalt des Betreibers hat den Widerspruch bislang nur kurz begründet und jetzt Akteneinsicht gefordert. Wir müssen nun die ausführliche Begründung abwarten", erläuterte der Erste Landesbeamte. Gesetzliche Fristen gebe es dafür nicht, allerdings setzt die Behörde ein zeitliches Limit von einem Monat. Eine weitere Frist für das Fahrsicherheitszentrum läuft am 25. September aus. Das Landratsamt hat am vergangenen Montag, nachdem sich Peter am Sonntag auf dem Fahrsicherheitszentrum ein Bild gemacht hat, wegen Verstößen gegen die Betriebsgenehmigung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und gestern den Betreiber zu einer Stellungnahme aufgefordert. Das Landratsamt hegt den Verdacht, dass es sich bei dem Betrieb auf dem LuK Driving-Center um motorsportliche Veranstaltungen handelt. Innerhalb der gesetzten Frist muss sich der Betreiber äußern.
 
Außerdem hat Peter ihm ein Bußgeld angekündigt. Dies kann bis zu 50.000 Euro hoch sein. Wie hoch es tatsächlich ausfallen würde, müsse erst noch ermittelt werden, sicherlich aber gelte es dann den "durch ein rechtswidriges Vorgehen erreichten wirtschaftlichen Vorteil abzuschöpfen". Äußere sich der Betreiber in der gesetzten Frist nicht, werde nach Aktenlage entschieden, so Peter.