vom 10.7.2007
 
Heimliches Kichern könnte Fahrzeuglärm übertreffen
 
Zu unserer Berichterstattung über eine neue Messreihe in Schiftung im Zusammenhang mit dem vom Fahrsicherheitszentrum auf dem Baden-Airpark ausgehenden Lärm (Acher- und Bühler Bote vom 6. Juli) erreichte die Redaktion folgender Leserbrief:
 
Die an sechs Wochenenden vorgesehenen Lärmmessungen werden mit großer Sicherheit keine Aussagekraft haben, wenn diese vorher bekannt sind. Auch werden sich die Betreiber bis Ende September auf das Äußerste zurückhalten, damit die Messungen ins Leere laufen. Das heimliche Kichern könnte den Fahrzeuglärm übertreffen. Die nach dem Mannheimer Urteil aufgenommenen Videofilme und Lärmmessungen zeigen deutlich, was die Betreiber in Wirklichkeit vorhaben, täuschen und tricksen, alles wie schon oft praktiziert.
 
Den Erfolg dieser Unehrlichkeit können die Airpark-Anwohner deutlich hören. Auch vom Jahr 2006 sind zahlreiche Rennfilme und Messprotokolle vorhanden, die beweisen, dass Rennen gefahren wurden mit unzumutbarem Lärm, obwohl dies ausdrücklich verboten ist. Die Veranstalter haben mittlerweile dazugelernt und verkaufen ihre Veranstaltungen als Events, Haning-off-Schule oder Exklusiv-Training. Mit dieser Interpretation könnte man Formel 1 auch als Kaffeefahrt verkaufen.
 
Ein unerklärliches Phänomen sind auch Motorradfahrer, die, sobald sie auf ihrer Maschine sitzen, mit Vollgas und Höchstdrehzahlen um die Strecke hetzen, auf der letzten Rille durch die Kurve jagen und wieder mit ohrenbetäubendem Lärm hoch beschleunigen. Auch die Betreiber wissen, dass dies mit Fahrsicherheitstraining nichts zu tun hat, aber die Preise von 195 bis 299 Euro, die der Fahrer für jeden Tag im Kreis rumrasend hinblättern muss, lassen keine Skrupel aufkommen, schon gar nicht bei 56 Teilnehmern pro Tag, auch an Sonntagen.
 
Das Gleiche gilt für Sportwagenfahrer, die mit Höchstdrehzahlen und quietschenden Reifen die Anwohner terrorisieren. Lärm, C02, Feinstaub und Abgase, ein sensitives Thema bis in die hohe Politik interessiert offenbar hier niemand. Der Verdienst sei ihnen durchaus gegönnt, aber nicht auf Kosten von Gesundheitsschädigungen der Anwohner. Auch das Umweltamt hat die Betreiber dieses Radau-Tempels noch nicht nachhaltig genug zur Ordnung gerufen, obwohl diese laufend gegen den Paragrafen 5 Abs. 1. 2 und 4 des BimSchG verstoßen.
 
In der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 8. Februar 2006 Az.4.21.1l/05/15 wurde die Lärmgrenze auf 50 dB(A) festgelegt und im Hinblick auf die ermittelten Unterschreitungen der Immissionswerte um garantiert mindestens 10 dB(A) wurde die Anlage dann auch genehmigt, obwohl die Wohnbebauung nur eine Entfernung von 600 Metern beträgt. Diese Werte sind, angepasst an normalen Straßenverkehr bis maximal 100 Stundenkilometer durchaus möglich und auch einzuhalten. Ständiges Hochbeschleunigen und Fahren in niedrigen Gängen ist vermeidbar, auch auf der Straße nicht erlaubt (Paragraf 30 StVO) und ist eine Ordnungswidrigkeit. Hat zum Beispiel ein Motorrad ein Fahrgeräusch von 80 dB(A), so entwickeln vier gleiche Fahrzeuge bereits den doppelten Lärm. Was das bei 40 oder 50 Motorrädern bedeutet, die am Limit fahren, geht schon weit über die Schmerzgrenze und ist in hohem Maße gesundheitsschädlich.
 
Da es sich bei dieser Anlage nicht um einen Industriebetrieb handelt, kann ein Lärm-Mittelungspegel oder Taktmaximalpegel keine Anwendung finden. Übermäßiger Lärm muss nicht sein, es kommt darauf an, was der Betreiber zulässt bzw. mit welchen Versprechungen er die Fahrer anlockt. In obiger Genehmigung heißt es wörtlich: Wird nach Erteilen der Genehmigung festgestellt, dass die Nachbarschaft nicht ausreichend vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen geschützt ist, kann die Behörde nach Paragraf 17 BimSchG nachträglich tätig werden und entsprechende Anordnungen treffen. Befolgt der Betreiber diese nicht, kann die Behörde nach Paragraf 21 den Betrieb ganz oder teilweise untersagen. Die Genehmigungsbehörde, Landratsamt und Umweltamt sind jetzt gefordert, den Betreiber in die Schranken zu verweisen und bei weiteren Verstößen ein nachhaltiges Machtwort zu sprechen.
 
Mario Kochendörfer, Seeweg 11, 76547 Sinzheim